Lars Fischer reichte am 20.10.2009 im Deutschen Bundestag die Online-Petition zu „Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erbwerb wissenschaftlicher Publikationen“ ein. Er fordert darin die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, einen Beschluß zu fassen, wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich zu machen. Desweiteren sollen Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, entsprechende Vorschriften erlassen und technische Voraussetzungen dazu schaffen. Nach heutigem Stand (28. November 2009) haben 16024 Personen die Petition mitunterzeichnet.
Wir (der Verleger und seine Mitarbeiter) sind hinsichtlich der Forderung sehr zwiegespalten. Ohne Zweifel ist die dahinter steckende Idee nicht schlecht und logisch nachvollziehbar. Nur erscheint uns das Ganze zu „kurz gesprungen“ zu sein. Im Folgenden werden wir einige Bedenken äußern, sowohl aus der speziellen Position der Wissenschaftler (u. a. als Doktoranden), als auch aus der allgemeinen Sicht. Vorweg: der Meine Verlag bekennt sich zu OpenAccess und hat mit Wissens-Werk.de (u. a. AEON – Forum für junge Geschichtswissenschaft) eine eigene Plattform dafür geschaffen. Also wir sind kein “böser” Verlag, der hier seine Felle davon schwimmen sieht
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- Zunächst stellt sich für uns die Frage, was ist öffentlich geförderte Forschung. So klar, wie es auf den ersten Blick scheint, ist es nämlich nicht, wie jeder, der an einer Universität wissenschaftlich gearbeitet hat, weiß. Die Formen öffentlicher Förderung ist vielfältig, mit Zwischenstufen, nicht immer klar definiert mit dem Blick auf das Ganze. Ganz klar gibt es öffentliche Gelder zu Forschungszwecken (DFG beispielsweise). Aber andererseits gibt es auch private Gelder, die über die Universitäten an die Empfänger gehen: beispielsweise Sachmittelstipendien in Höhe von wenigen hundert Euros, die aus einer privaten Stiftung über die Universität verteilt werden. Oder von der DFG geförderte Graduiertenkollegs, deren Stipendiaten ihr Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren müssen. Die DFG stellt dann eben die Gelder für die Infrastruktur etc. des Studienganges. Was ist mit den Tausenden von Doktoranden, die individuell bei ihrem Doktorvater promovieren, aber tatsächlich nichts mit der Universität zu tun haben (keine Anstellung etc.), dennoch durch die Betreuung (Sprechstunde, spezielle Seminare etc.) staatliche Gelder für ihre Forschung in Anspruch nehmen (streng logisch gedacht!)?
Fazit: Zunächst muß genau definiert werden, was öffentlich geförderte Forschung ist!
- Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist das Urheberrecht Teil des Persönlichkeitsrechtes. Also der Urheber bestimmt aus freiem Willen, was mit der Verwertung seines Werkes geschieht. Es kann nicht von der Person losgelöst werden. (Deswegen übertragen Autoren Verlagen Nutzungsrechte! Dieser Punkt wird leider in vielen Diskussionen nicht streng genau beachtet.) Wenn uns aber nun vorgeschrieben wird, wo und wie wir unser Werk publizieren, verletzt es unsere Persönlichkeitsrechte. Hier besteht also ein Widerspruch zwischen der Forderung in der Petition und der aktuellen Gesetzeslage.
- Durch das Grundgesetz abgesichert ist eine freie Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“). Zur Forschung gehört elementar und nicht abkoppelbar die Publikation der Forschungsergebnisse. Durch eine Zwangsverpflichtung zu OpenAccess wäre dieses Grundrecht nicht nur tangiert, sondern beschnitten. Schon aus diesem Grund ist die Petition nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
- In welcher Form sollen die Werke als OpenAccess vorliegen? Zweiverwertung (grüner Weg) oder Erstpublikation (goldener Weg)? Nach welcher Rechtsform (diverse CC-Lizenzen sind möglich) sollen sie verlegt werden? Wer entscheidet darüber? Wo sollen sie gelagert werden? Auf einem zentralen staatlichen Server, aber welcher Institution dann? Wie lange sollen sie zugänglich sein? Wer ist für die Verwaltung, Registrierung etc. zuständig? Wie soll das Ganze finanziert werden? Welche Layoutform sollen sie haben, wer setzt die Werke, gibt es da Vorschriften? In konsequenter Fortführung der Gedanken entsteht ein staatlicher Zwangsverlag, der so ein Monopol erhält. Uns macht das Angst!
- Ein letzter Gedanke: was ist mit den Forschungsergebnissen, die privatim (Privatgelder oder aus der freien Wirtschaft) entstanden sind. Diese Forscher dürfen ja letztlich den Weg ihrer Publikation frei wählen. Leicht kann es dazu kommen, daß hier eine Zweiklassenwissenschaft entsteht: staatlich geförderte hier, private/aus freier Wirtschaft geförderte dort. (Die Frage ist, was macht man mit denen, die aus gemischten Finanzierungen entstanden sind?) Es entsteht keine gesunde Konkurrenz, die sich aus dem Inhalt/Ergebnisse speist, sondern aus ihrer Publikationsform, wobei ein Part auf eine bestimmte zwangsfestgelegt wird. Ob das gut ist, ist fraglich.
Ohne Frage fördert OpenAccess die Wissenschaft. Ohne Frage ist es nicht in Ordnung, wenn Verlage nicht nur an den hohen Druckkosten, sondern letztlich auch an den Autoren abgegebenen Arbeit wie Satz, Werbung etc. und den hohen Verkaufspreisen kräftig verdienen. Ohne Frage soll der Zugang zu Wissen möglichst leicht und kostenfrei, zumindest kostengünstig sein. Aber der staatliche Zwang zu OpenAccess-Publikationen erscheint uns – vor allem bezüglich der offenen Fragen – nicht der richtige Weg zu sein. Viel mehr sollte die Idee, die Freiwilligkeit durch Anreizschaffung gefördert werden! Sonst besteht die Gefahr, daß Zustände eintreffen werden, die nicht in der gut gemeinten Intention der Petition liegen.